Herzlich willkommen auf der Webseite des BMW Club Marl - Wesel
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Mit einfachen Klicks finden Sie in unserem Webauftritt Wissenswertes über unseren Club aber auch weitere Informationen, wie beispielsweise unsere Autos, Zertifikate sowie Antworten auf rechtliche Fragen, Mitgliedschaft und vieles mehr; klicken Sie sich durch die angebotenen Links.
Im Jahre 2005 begann unsere Geschichte. Ein kleiner befreundeter Kreis von begeisterter BMW-Fahrer im Marler Umfeld gründeten den BMW Club Marl und erlangten seit dieser Zeit auch die Mitgliedschaft im Dachverband des BMW-Club Deutschland e.V., Mitglied des BMW Club Europa e.V der BMW Group.
Nur 1 Jahr später, im Jahre 2006, wuchs die Mitgliedschaft in unserem Club weiter bis in den Weseler Raum an, so, dass wir uns mit neuem Club-Emblem und neuen Namen umbenannten in BMW Club Marl-Wesel.
Schon damals waren wir eine lustige, BMW verrückte Truppe aus jung und alt mit ähnlichen Interessen. Den guten kollegialen Zusammenhalt haben wir uns bis heute bewahrt. Respekt gegenüber Anderen, Spass haben am Autofahren, gemeinsame Freizeit-Unternehmungen sind für uns genau so wichtig wie Hilfeleistungen und Unterstützungen bei Problemen, nicht nur beim Auto.
Im Jahr 2022 begann unser Club zu wachsen. Die vielen Jahre der Aufbauarbeit mit Höhen und auch Tiefen trugen die ersten Früchte. Unser Club fängt langsam an zu wachsen.
Unsere Mitglieder kommen jetzt aus dem gesamten Bundesgebiet. Nach wie vor verbindet uns der kameradschaftliche Zusammenhalt, die Freude am Club-Leben und Unternehmungen wie gemeinsame Ausfahrten und Fahrten zu Veranstaltungen und vieles mehr. Unser Club ist erwachsen geworden. Wir haben viel Freude zusammen, machen das, was uns Spass macht, geben auch mal Gas, lehnen jedoch illegale Autorennen und prolliges Verhalten kategorisch ab. Wenn sie sich angesprochen fühlen, dann passen Sie vermutlich in unser Team.
Es spielt keine Rolle ob Sie männlich oder weiblich, jung oder alt sind; einen Alltags BMW, alt oder neu, Youngtimer oder Oldtimer oder gar Motorrad fahren, wir suchen Sie zur Verstärkung unseres Teams. Nehmt mit uns Kontakt auf.
... AUS FREUDE AM FAHREN, NICHT AM RASEN !
8:00Uhr bis ca. 17:00Uhr
Oldtimertreffen Mülheim/Ruhr
Alte Dreherei, Am Schloß Broich 50, 45479 Mülheim/Ruhr,
10:00
Oldtimertreffen mit Campingmöglichkeit
Dammstrasse 3, 47119 Duisburg - Ruhrort
10:00Uhr bis ca. 17:00Uhr
ADAC Youngtimer Treffen Witten
Einrichtungshaus Ostermann in Witten
Verbandskasten
Nach der DIN-Norm müssen seit dem 1. Februar 2023 immer zwei Corona-Schutzmasken im Verbandskasten sein. Eine FFP2-Maske ist dabei nicht verpflichtend. Dafür fällt allerdings ein Dreieckstuch weg. Ersatzlos gestrichen wird auch das kleinere Verbandtuch.
Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung
Seit 01.01 2023 wird die Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung eingeführt. Dann ist an allen Diesel-Fahrzeugen ab Euro 6/VI eine Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU)/Hauptuntersuchung (HU) durchzuführen. Weitere Infos zu Ausnahmen, bekommt ihr als Mitglieder des BMW Club Marl - Wesel oder bei Annerkannten Prüforganisationen.
§ 21 der StVZO
Seit 22.03.2019 nicht mehr TÜV Süd/Nord alleine Zuständig in NRW. ENDLICH auch alle anderen Prüforganisatoren. Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit erhalten Sie jetzt auch Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T,C,R,S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) von den Unterschriftsberechtigten der Technischen Dienste. Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen: Zur Zulassung von bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeuge von außerhalb der EU, wie beispielsweise aus den USA Zur Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung Bei Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind (§ 19(2) iVm. § 21 StVZO – sogenannte „Einzelabnahmen“) Zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt waren Für die Erstellung solcher Gutachten sind die Unterschriftsberechtigten der Technischen Dienste fachlich bestens qualifiziert und gerüstet.